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Hauptuntersuchung und AU

Mit der regelmäßigen Prüfung des Zustandes Ihres Fahrzeugs gewinnen Sie das Plus an Sicherheit. Der Gesetzgeber schreibt deshalb die Haupt- und Teiluntersuchung Abgas verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§ 29 StVZO) vor. Durch unsere Kooperation mit GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung ) ist es uns möglich, Ihnen hierfür einen Komplettservice anzubieten. Sollten sich bei der Untersuchung Mängel oder Beanstandungen ergeben, besprechen wir diese im Vorfeld mit Ihnen. In unserer Fachwerkstat können wir eventuelle Beanstandungen sofort beheben.

 

 

GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

HU-Plakette

Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.

 

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