Hauptuntersuchung und AU
 Mit der regelmäßigen Prüfung des  Zustandes Ihres Fahrzeugs gewinnen Sie das Plus an Sicherheit. Der  Gesetzgeber schreibt deshalb die Haupt- und Teiluntersuchung Abgas  verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§ 29  StVZO) vor. Durch unsere Kooperation mit GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung ) ist es uns  möglich, Ihnen hierfür einen Komplettservice anzubieten. Sollten sich  bei der Untersuchung Mängel oder Beanstandungen ergeben, besprechen wir  diese im Vorfeld mit Ihnen. In unserer Fachwerkstat können wir  eventuelle Beanstandungen sofort beheben.
 
 
GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?
 Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den  Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten,  die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf  zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der  nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich  nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
 
 Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.